Agentur für Arbeit – Sichere Dir Deine Ansprüche

Bereitest Du Dich auf Deine Langzeit-/Weltreise vor, könnte es unter Umständen möglich sein, dass Du Dich mit der Thematik Agentur für Arbeit auseinander setzen möchtest/musst. Möglicherweise kündigst Du für Deine Reise, möchtest jedoch keine Ansprüche bei der Arbeitsagentur verlieren und gerade wenn Du zurückkommst, möchtest Du im Zweifelsfall Leistungen beziehen können. Ist es überhaupt möglich sich arbeitslos zu melden und kurz darauf erfolgt schon wieder die Abmeldung wegen einer Weltreise? Ein sehr wichtiges und in der Vorbereitung für uns auch zeitintensives Thema.

In diesem Beitrag erfährst Du alles über den Ablauf bei der Beantragung und dem möglichen Bezug von Arbeitslosengeld. Wie ist überhaupt der richtige Umgang mit der Agentur für Arbeit oder wie es früher hieß: Arbeitsamt? Gibt es Fristen und wieso ist dieser Weg überhaupt wichtig für mich? Lese gerne weiter, wenn Du mehr erfahren möchtest.

Die erste Hürde

Bei seinem Arbeitgeber kündigen

Seinen Job zu kündigen ist auf jeden Fall ein großer Schritt. Man kündigt vielleicht nicht, weil man es beim Arbeitgeber nicht mehr aushält, sondern um sich seinen Traum zu erfüllen! Und eine Kündigung bringt Dich einen sehr weiten Schritt in diese Richtung! Natürlich gibt es auch andere Wege das Arbeitsverhältnis zu beenden oder gar ruhen zu lassen. Da wir aber beide gekündigt haben und darauf unsere Erfahrungen aufbauen, würden wir bei diesem Beispiel bleiben.

In dem Moment, wo wir diese Entscheidung für uns zuhause getroffen haben, wirkte es nicht schwer. Das Abgeben der Kündigung war da aber schon anders. Als wir uns dann vor Augen geführt haben wofür wir das machen, war es doch leichter als gedacht.

Wir haben offen mit unseren Arbeitgebern darüber gesprochen, als wir die Kündigung abgegeben haben. Es hat uns richtig erleichtert, dass unsere Vorgesetzten und auch die Kolleginnen und Kollegen unsere Gründe verstanden haben. Die Zeit bis zu unserem letzten Arbeitstag war sehr angenehm und wir haben bis zuletzt in einem guten Team funktioniert! Das kann ja leider auch oft anders aussehen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kündigung?

Diese Frage können wir leider nicht pauschal beantworten. Wichtig ist aber, dass Du Dich an mögliche Kündigungsfristen hältst und nichts verpennst. 

Grundsätzliche Fragen

So, die Kündigung ist durch, aber einfach darauf ausruhen ist leider nicht, denn es wartet Arbeit. Bevor wir später darauf eingehen, wie die Vorgehensweise bei der Agentur für Arbeit ist, würden wir gern grundsätzliche Fragen klären, die wir uns ebenfalls gestellt haben. Eigentlich würden wir eher eine Art FAQ hieraus machen. Da es aber doch recht umfangreich ist, hoffen wir, dass es so übersichtlicher für Dich ist.

"Bin ich verpflichtet mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden?"

Der Gang zur Agentur für Arbeit ist nicht verpflichtend, aber notwendig, wenn Du Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlieren möchtest. Möchtest Du auf keinen Fall Arbeitslosengeld beziehen, dann brauchst Du Dich bei der Agentur für Arbeit auch nicht melden.

Dies gilt grundsätzlich für alle Fälle und nicht nur dann, wenn Du wegen Deiner langen Reise gekündigt hast. Voraussetzung ist natürlich, dass Du Anspruch auf diesen Bezug hast. Bevor wir jede einzelne Möglichkeit hier beleuchten, empfehlen wir Dir hierfür die Seite des Agentur für Arbeit zu besuchen. Dort wird erklärt, wann Du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

"Gibt es Fristen, an die ich mich halten muss?"

Ja, gewisse Fristen müssen eingehalten werden, um diesen Anspruch geltend machen zu können. Denn wenn Du alles vor der Reise beantragst und genehmigt bekommst, kannst Du die Leistung nach Deiner Reise in Anspruch nehmen.

"Arbeitssuchend oder arbeitslos melden? Was bedeutet das?"

Zwei Begriffe, die anfänglich vielleicht missverständlich sein könnten, aber am Ende sind sie doch relativ eindeutig. Beides musst Du tun, um keine Ansprüche zu verlieren:

Arbeitssuchend melden

Sobald Du Deine Kündigung abgegeben hast, Dir gekündigt wurde oder auch Dein baldiger Arbeitsvertrag ausläuft, meldest Du Dich bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Hier gilt: Spätestens drei Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnisses oder, wenn es kurzfristiger ist, innerhalb der nächsten drei Werktage. Somit gibst Du der Agentur Bescheid, dass Arbeitslosigkeit droht und ggf. kann die Agentur Dir dabei helfen diese nicht eintreten zu lassen. In unserem Fall ist die Lage natürlich anders, wir möchten ja keinen neuen Job finden, sondern verreisen.

Arbeitslos melden

Arbeitslos meldest Du Dich spätestens (!) am ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit, denn Du bist dann ja, wie gesagt, arbeitslos. Somit ist eine Voraussetzung gegeben, dass Du Arbeitslosengeld beziehen kannst. Du kannst Dich innerhalb von drei Monaten vor Beginn Deiner Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.

"Ich lese ständig etwas von einer "Sperrzeit". Was bedeutet das konkret?"

Grundsätzlich erhältst Du bei einer Eigenkündigung eine Sperrzeit von 12 Wochen. Das bedeutet, dass Deine Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld vermindert wird. Du bekommst nicht monatlich weniger Geld, sondern die ersten 12 Wochen gar kein Geld. Es gibt auch Ausnahmen, aber das sprengt wohl den Beitragsrahmen und wir haben damit auch keine Erfahrung gehabt. 

Deine Kranken- und Pflegeversicherung, die die Agentur für Arbeit für Dich bezahlt, gilt direkt ab dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit. Du bist also auf jeden Fall lückenlos versichert, auch wenn Du keine direkte geldliche Leistung aufgrund der Sperrzeit beziehst.

Sichere Dich für Krankheitsfälle im Ausland auf jeden Fall ab! Wir beantworten in unserem Beitrag viele Fragen und vergleichen verschiedene Anbieter miteinander für eine Langzeitreise.
Gelber Pfeil

"Ich habe gar nicht vor von der Agentur für Arbeit nach meiner Rückkehr Arbeitslosengeld zu beziehen!"

Ganz ehrlich? Selbst wenn Du zum jetzigen Zeitpunkt sagst, dass Du das sowieso nicht machen möchtest, würden wir Dir dennoch empfehlen alles zu beantragen. Vielleicht änderst Du Deine Meinung auf der Reise oder findest nicht direkt zurück in die Arbeitswelt. Arbeitslosengeld hin oder her, Du bist aber dann auf jeden Fall sozialversichert!

"Was muss ich denn tun, wenn ich nach meiner Rückkehr doch Arbeitslosengeld beziehen möchte?"

In der Theorie musst Du Dich nach Deiner Rückkehr wieder bei der Agentur für Arbeit melden und den Antrag auf Bewilligung erneut einreichen. Wie es in der Praxis aussieht, erzählen wir Dir gleich und etwas ausführlicher. Um es aber an dieser Stelle kurz abzukürzen und Dich nicht auf die Folter zu spannen: Theorie und Praxis decken sich!

Vorgehensweise und unsere Erfahrung bei der Agentur für Arbeit

Beachte bitte, dass unsere Auflistung kein (Beratungs-)Gespräch bei der Agentur für Arbeit ersetzt und wir hier lediglich unsere eigene Erfahrung weitergeben. Bis auf sehr wenige Ausnahme ist jeder dort sehr nett gewesen und unsere Fragen wurden gut beantwortet. Wenn Du zuvor selbstständig oder in einem Ausbildungsverhältnis warst, kann die Situation wieder anders gelagert sein. Wir beide waren fast zehn Jahre in einem Ausbildungs- mit anschließendem Arbeitsverhältnis bei unseren Arbeitgebern.

Ablauf und Erfahrung

Sobald Du Dein Arbeitsverhältnis gekündigt hast oder eine andere Situation vorliegt, musst Du Dich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden! Endet Dein Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten, musst Du Dich innerhalb von drei Tagen melden.


Grundsätzlich hast Du Die Möglichkeit die Agentur telefonisch oder auch online darüber in Kenntnis zu setzen und bekommst einen Termin zur persönlichen oder telefonischen Beratung. Wir sind damals direkt persönlich hingegangen, haben Zugangsdaten zum Onlineportal (später auch nützlich für den Antrag auf Arbeitslosengeld) der Agentur erhalten und auch andere Unterlagen.

Eigene Erfahrung: Noch bevor ich meinen letzten Arbeitstag hatte, wurde ich zu einem persönlichen Gespräch bei meiner Beraterin eingeladen. Wir haben über die derzeitige Situation gesprochen sowie unsere Absicht auf Weltreise zu gehen. Dennoch sind wir anhand meines Lebenslaufes noch einmal mein Profil für den Arbeitsmarkt durchgegangen. Somit ist bereits in meinem Profil alles vorhanden, falls ich mich nach meiner Rückkehr wieder anmelde. Unsere bevorstehende Abmeldung ist ist ebenfalls in die Akte eingetragen worden.

Nun ist der erste Tag Deiner Arbeitslosigkeit, Du hast Dich bisher nur fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und Du liegst zuhause auf der Couch und genießt es. Richtg? Falsch! Frühestens drei Monate vor Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses kannst Du Dich arbeitslos melden. Spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit! Daher „schwing die Hufe“ und rufe bei der Arbeitsagentur an. Du möchtest doch keine Sperrungen riskieren. Diese Schritte müssen leider gemacht werden und etwas davon aufzuschieben, kann am Ende nur böse enden. Also lieber durchziehen und es so angehen, wie es gefordert wird.

 

Ein Hinweis wegen der derzeitigen Pandemie: Grundsätzlich muss die Arbeitslosmeldung persönlich vor Ort erfolgen. Aufgrund der derzeitigen Situation musst Du dies telefonisch machen.

Ähnliches gilt für Deinen Antrag auf Arbeitslosengeld. Lasse nicht unnötig Zeit verstreichen, denn denke daran, dass dieser auch bearbeitet werden muss. Wir haben dies knapp drei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit gemacht. Edgar online von zuhause und ich habe es persönlich vor Ort online gemacht. Da ich meinen Job einen Monat eher gekündigt habe und demnach zuerst diese Erfahrung gemacht habe, hatte ich mich sicherer gefühlt dies direkt vor Ort mit einem Ansprechpartner zu machen. Im Grunde ist dies aber auch von zuhause einfach zu verstehen. Bei Fragen rufst Du die Hotline an. Welche Dokumente Du beifügen musst, erfährst Du in Deinen Gesprächen und auch bei der Beantragung.

Wenn Du alle Unterlagen richtig eingereicht hast, bekommst Du nach einer Bearbeitungszeit den Bewilligungsbescheid über das Arbeitslosengeld. Bei uns hat es unterschiedlich lang gedauert.
In diesem Bescheid steht genau drin wie hoch Dein Anspruch ist, die Länge Deiner Sperrzeit und wie lange Du darauf Anspruch hast.

Auch wenn Du eine Sperrzeit bekommen hast (ist bei einer Eigenkündigung in den meisten Fällen so), übernimmt die Agentur für Arbeit ab dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit Deinen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. 

Wenn Du Deine Abmeldung von der Agentur für Arbeit vorgemerkt hast, wirst Du wenige Tage nach Deiner Abmeldung und somit wahrscheinlich in den ersten Tagen Deiner Reise einen „Aufhebungsbescheid“ über Deinen Bewilligungsbescheid erhalten. (Du weißt noch nicht, wie Du mit eingehender Post während der Reise umgehen sollst? Dann schau Dir vielleicht unseren Beitrag dazu an, vielleicht hilft er Dir weiter.)

Bitte mache Dir keine Sorgen, dies bedeutet nicht, dass Du keinen Anspruch mehr auf irgendwelche Leistungen hast. Mit der Abmeldung entfallen zu diesem Zeitpunkt die Leistungen, aber nicht die Ansprüche! Auch Deine Krankenversicherung bekommt dies mit und fragt nach einer Weiterversicherung. Auch wenn wir uns vorab darum schon gekümmert haben (lies Dir hierzu gern unseren Beitrag zur Auslandskrankenversicherung durch), haben wir bei der Techniker Krankenkasse online nochmals unsere Versicherungspolice eingereicht.

Wichtig für Dich: Ab dem Zeitpunkt, wo Dir Arbeitslosengeld zusteht, hast Du darauf vier Jahre Anspruch. Innerhalb dieser Zeit kannst Du auf diesen Anspruch zurückgreifen.

Nach Rückkehr - erneute Antragstellung

Direkt nach unserer Rückkehr in die Heimat, haben wir uns am nächstmöglichen Werktag wieder bei der Arbeitsagentur angemeldet. Nach der Anmeldung mussten wir den Antrag auf Arbeitslosengeld erneut ausfüllen. Den haben wir online quasi 1 zu 1 so ausgefüllt wie vor über einem Jahr, nur mit einem aktuellen Datum. Da die bereits eingereichten Unterlagen hinterlegt sind, braucht man nicht erneut noch einmal alles hochladen.

Fazit: Der neue Bewilligungsbescheid kam sehr schnell und wir erhalten die Leistungen ohne Abzug einer Sperrzeit rückwirkend zum Datum der Wiederanmeldung (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Diese ist schon abgelaufen und somit würden wir für die kommenden neun Monate Arbeitslosengeld beziehen. Auch wenn dies nicht unser Ziel ist, aber es gibt uns doch ein klein wenig Sicherheit.

Wie sieht es mit der Sperrzeit in unserem Fall aus?

Wir haben es ja gerade schon gesagt. Nach der Rückkehr und dem Erhalt des Bewilligungsbescheids wurden die Leistungen direkt rückwirkend ab dem Datum unserer Wiederanmeldung gezahlt. Dies bedeutet, es gab keinerlei Sperrzeit nach unserer Rückkehr. Es gab aber eine Sperrzeit, die man jedoch selbst nicht mitbekommen hat. Ab dem Zeitpunkt unserer korrekten Abmeldung und dem Beginn der Weltreise, stehen wir dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und es können somit keine Leistungen bezogen werden. Allerdings unterbricht dies nicht die Sperrzeit, sondern diese läuft während der nächsten 12 Wochen trotz der Reise weiter.

Anderer Fall nach Rückkehr: Man möchte doch kein Arbeitslosengeld beziehen

Es gibt ja ebenfalls die Situation, dass Du zwar vor Deiner Reise alles beantragt und genehmigt bekommen hast und Du nach Deiner Rückkehr trotzdem keine Leistungen beziehen möchtest.  Dies kann viele Gründe haben.

Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet Dich nach Deiner Rückkehr bei der Agentur für Arbeit zu melden. Dies muss jeder für sich selbst entscheiden und ist von den eigenen Plänen abhängig. Aber denke nur an den wichtigen Punkt, dass Du zunächst einmal sozialversichert bist, wenn Du noch keine ganz konkreten anderweitigen Pläne hast.

Wir haben für uns entschlossen erst einmal nach Hause zu kommen, bevor wir auf der Reise schon konkrete Pläne für die Zukunft schmieden. Natürlich kam uns der Gedanke nach dem „Was machen wir danach?“ doch ab und an, aber Grundsätzlich wollten wir so gut es geht im Hier und Jetzt leben.

Daher sind wir direkt nach unserer Rückkehr nach Deutschland am ersten Werktag zur Agentur für Arbeit und haben uns wieder angemeldet. Ab diesem Zeitpunkt bist Du auch wieder sozialversichert, denn Deine Auslandskrankenversicherung übernimmt höchstwahrscheinlich keine Leistungen mehr bei Deiner dauerhaften Rückkehr nach Deutschland.

Unser Fazit

Der Weg kann mühselig sein, aber unserer Meinung nach unverzichtbar. Auch wenn wir nicht vor hatten Leistungen zu beziehen, kann man vorher nie wissen, was vielleicht in dieser Zeit passiert oder ob man sich doch verändert. Und siehe da, wir sind nach unserer Rückkehr zur Arbeitsagentur gegangen und haben uns wieder gemeldet!

Uns war es auf jeden Fall wichtig, dass wir die Zeit zwischen Arbeitslosigkeit und Beginn der Reise sozialversichert und dies auch nach unserer Rückkehr sind. Bei allen Fragen hilft Dir die Agentur für Arbeit weiter. Wir haben öfters die Hotline angerufen und uns wurde immer sehr freundlich und alles gut beantwortet. Auch die Webseite der Agentur kann Dir in einigen Dingen Aufschluss geben.

Foto von uns bei den Blue Mountains in Australien

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